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Ratgeber

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: So bereiten Sie sich vor

Veröffentlicht am 17. Oktober 2026

Stand: Oktober 2026. Alle Beträge und Regeln beziehen sich auf das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

Nach dem Antrag auf einen Pflegegrad kommt die Begutachtung. Sie entscheidet maßgeblich darüber, welcher Pflegegrad festgestellt wird. Eine gute Vorbereitung nimmt die Aufregung und hilft, dass nichts Wichtiges vergessen wird.

Wer begutachtet?

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen unabhängigen Gutachter. Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof. Alle Gutachterinnen und Gutachter arbeiten nach bundesweit einheitlichen Begutachtungs-Richtlinien.

Wie läuft der Termin ab?

  • Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt. Der Medizinische Dienst kündigt den Termin vorher an.
  • Gefragt wird, wobei es im Alltag Schwierigkeiten gibt: zum Beispiel beim Aufstehen, bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Orientierung oder bei der Tagesgestaltung.
  • Die Gutachterin oder der Gutachter prüft auch, welche Hilfsmittel oder Maßnahmen mehr Selbstständigkeit ermöglichen könnten.
  • Der Besuch kann laut AOK bis zu einer Stunde dauern.

Bewertet werden sechs Lebensbereiche, zum Beispiel Mobilität und Selbstversorgung. Wie daraus ein Pflegegrad wird, erklären wir in unserem Beitrag zu den Pflegegraden.

Diese Unterlagen sollten bereitliegen

  • Medikamentenliste bzw. Medikamentenplan
  • Hilfsmittel, die täglich genutzt werden
  • Arzt- und Krankenhausberichte der letzten zwölf Monate
  • Pflegedokumentation, falls bereits ein Pflegedienst kommt

Wer sollte dabei sein?

Es ist ratsam, dass eine Vertrauensperson oder die Hauptpflegeperson beim Termin dabei ist. Angehörige erleben den Alltag oft genauer und können ergänzen. Gibt es eine gesetzliche Betreuung, sollte die Betreuerin oder der Betreuer informiert werden.

Telefonische Begutachtung – nur in bestimmten Fällen

Eine Begutachtung per Telefon ist laut AOK nur möglich, wenn ein bestehender Pflegegrad erhöht werden soll (Höherstufungsantrag). Die betroffene Person kann dann zwischen persönlichem und telefonischem Termin wählen.

Nicht möglich ist sie bei einem Erstantrag, bei einem Widerspruch, bei der Begutachtung von Kindern und wenn bei einer direkt vorangegangenen Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.

Nach der Begutachtung

  • Das Gutachten wird Ihnen laut Bundesgesundheitsministerium automatisch zugeschickt, wenn Sie nicht widersprechen. Sie können es auch später anfordern.
  • Sie erhalten eine gesonderte Empfehlung zu Prävention und Rehabilitation. Mit Ihrer Einwilligung leitet die Pflegekasse diese an den Rehabilitationsträger weiter.
  • Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang.

Unsere Tipps

  • Beschreiben Sie einen normalen Tag – nicht den besten.
  • Notieren Sie vorab, wobei Hilfe nötig ist und wie oft: morgens, mittags, abends, nachts.
  • Sprechen Sie auch Dinge an, die unangenehm sind, etwa nächtliche Unruhe oder Probleme beim Toilettengang.
  • Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat.

Quellen

Alle Angaben wurden am 9. Oktober 2026 mit den genannten Quellen abgeglichen.

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