Stand: Oktober 2026. Alle Beträge und Regeln beziehen sich auf das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es in diesem Pflegegrad nicht. Trotzdem lohnt sich der Antrag: Einige Leistungen stehen Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu.
Die Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Entlastungsbetrag | bis 131 € pro Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € pro Monat |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € je Maßnahme |
| Wohngruppenzuschlag (ambulant betreute Wohngruppe) | 224 € pro Monat |
| Zuschuss bei vollstationärer Pflege | 131 € pro Monat |
Entlastungsbetrag: das wichtigste Budget
Mit bis zu 131 Euro im Monat können Sie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen – etwa Hilfe im Haushalt, Begleitung oder Betreuung. Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie den Entlastungsbetrag außerdem für ambulante Pflegedienste einsetzen, auch für Hilfen bei der Selbstversorgung. Auch für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege kann er genutzt werden.
Nicht verbrauchte Beträge werden übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bis zu 42 Euro im Monat gibt es für Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause stattfindet. Ein ärztliches Rezept ist nicht nötig.
Zuschuss zum Wohnungsumbau
Auch bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern – zum Beispiel eine bodengleiche Dusche oder Handläufe. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Beratung
- Mit dem Antrag besteht Anspruch auf Pflegeberatung.
- Bei Pflegegrad 1 können Sie halbjährlich einen pflegefachlichen Beratungsbesuch zu Hause in Anspruch nehmen – freiwillig.
Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt
- kein Pflegegeld
- keine Pflegesachleistungen (der Entlastungsbetrag kann aber für Pflegedienste genutzt werden)
- keine Verhinderungspflege
- keine Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (diese gibt es ab Pflegegrad 2)
Wenn sich die Situation verschlechtert
Nimmt der Hilfebedarf zu, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Ab Pflegegrad 2 kommen dann unter anderem Pflegegeld und Pflegesachleistungen hinzu.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Broschüre, Stand 07/2026)
- betanet: Entlastungsbetrag
- Verbraucherzentrale: Wohnungsanpassung – Veränderungen für pflegebedürftige Menschen
- Verbraucherzentrale: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Diese Regeln sollten Sie kennen
Alle Angaben wurden am 9. Oktober 2026 mit den genannten Quellen abgeglichen.