Stand: Oktober 2026. Alle Beträge und Regeln beziehen sich auf das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
Das Pflegegeld ist eine zentrale Leistung der Pflegeversicherung. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Helfer die Pflege zu Hause übernehmen.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, können aber zum Beispiel den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat nutzen.
Pflegegeld mit Sachleistungen kombinieren
Kommt zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst, können Pflegegeld und Pflegesachleistung kombiniert werden (Kombinationsleistung). Das Pflegegeld wird dann um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistung genutzt wird.
Beispiel (Pflegegrad 3, laut betanet): Werden 75 Prozent der Sachleistung von 1.497 Euro genutzt (1.122,75 Euro), bleiben 25 Prozent des Pflegegeldes – also 149,75 Euro.
Was passiert bei Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege?
Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das bisherige Pflegegeld bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt.
Pflicht: der Beratungsbesuch
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abrufen:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich verpflichtend
- Pflegegrad 4 und 5: ebenfalls halbjährlich verpflichtend; auf Wunsch ist auch eine vierteljährliche Beratung möglich
- Für jede zweite Beratung kann eine Videokonferenz gewählt werden (Regelung bis einschließlich 31. März 2027). Die erste Beratung findet immer zu Hause statt.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Menschen, die Sachleistungen beziehen, können halbjährlich freiwillig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Absicherung für pflegende Angehörige
Wer einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegt – mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage –, kann rentenversichert werden. Die Pflegekasse zahlt dann Rentenbeiträge.
Kurz zusammengefasst
- Pflegegeld ab Pflegegrad 2: 347 bis 990 Euro im Monat.
- Bei Kombination mit Sachleistungen wird es anteilig gekürzt.
- Beratungsbesuch halbjährlich verpflichtend, wenn nur Pflegegeld bezogen wird.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Broschüre, Stand 07/2026)
- betanet: Kombinationsleistung
Alle Angaben wurden am 9. Oktober 2026 mit den genannten Quellen abgeglichen.