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Ratgeber

Pflegegrad beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Veröffentlicht am 10. Oktober 2026

Stand: Oktober 2026. Alle Beträge und Regeln beziehen sich auf das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

Wenn der Alltag allein nicht mehr gut zu bewältigen ist, ist ein Pflegegrad der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Der Antrag ist einfacher, als viele denken. Hier lesen Sie, wie er abläuft und worauf Sie achten sollten.

Wo stellen Sie den Antrag?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Wer privat versichert ist, wendet sich an seine private Pflegeversicherung.

Wie muss der Antrag aussehen?

Ein bestimmtes Formular ist für den ersten Schritt nicht nötig. Laut Verbraucherzentrale kann der Antrag formlos per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief gestellt werden. Ein Satz genügt: „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse.“ Viele Pflegekassen bieten auch eine Online-Antragstellung an.

Ein telefonischer Antrag ist zwar möglich, der Zeitpunkt lässt sich später aber schwer nachweisen. Besser sind daher Fax, E-Mail oder eine persönlich abgegebene Kopie, deren Eingang Sie sich quittieren lassen.

Wer darf den Antrag stellen?

Grundsätzlich stellt die betroffene Person den Antrag selbst. Ist sie dazu nicht in der Lage, kann eine bevollmächtigte Person oder ein Betreuer den Antrag stellen. Legen Sie dann eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.

Ab wann gibt es Leistungen?

Das ist der wichtigste Grund, den Antrag nicht aufzuschieben: Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. Maßgeblich ist das Datum des Antrags – nicht der Zeitpunkt, ab dem tatsächlich Hilfe gebraucht wurde.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.
  • Die antragstellende Person muss in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

Was passiert nach dem Antrag?

  1. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder einen anderen unabhängigen Gutachter mit der Begutachtung. Bei Privatversicherten übernimmt das Medicproof.
  2. Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang eine Pflegeberatung anbieten.
  3. Über den Pflegegrad muss die Pflegekasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang schriftlich entscheiden.

In bestimmten Situationen gelten kürzere Fristen – etwa eine Woche bei einem Krankenhausaufenthalt, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung nötig ist, oder bei Menschen im Hospiz bzw. in ambulanter Palliativversorgung.

Was, wenn die Pflegekasse zu spät entscheidet?

Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein, zahlt sie für jede begonnene Woche der Verzögerung 70 Euro. Das gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, oder wenn die Person bereits vollstationär gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat.

Vorsicht bei „kostenlosen“ Antragsdiensten

Im Internet bieten Dienstleister oft an, den Antrag kostenlos für Sie zu stellen. Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht: Dabei gehen persönliche Daten an ein Unternehmen, das für den Antrag gar nicht nötig ist – und manchmal werden Einwilligungen etwa für Werbung verlangt.

Kostenlose Beratung in Hannover

In der Region Hannover beraten die Senioren- und Pflegestützpunkte zu Pflegeleistungen und helfen bei Antrags- und Widerspruchsverfahren – nach eigener Angabe „unabhängig, neutral und kostenlos“.

Unsere Checkliste für Sie

  • Antrag formlos und nachweisbar bei der Pflegekasse stellen – je früher, desto besser.
  • Vollmacht beilegen, wenn Angehörige den Antrag stellen.
  • Beratungsangebot der Pflegekasse annehmen.
  • Arzt- und Krankenhausberichte sowie den Medikamentenplan für die Begutachtung bereitlegen.

Quellen

Alle Angaben wurden am 9. Oktober 2026 mit den genannten Quellen abgeglichen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder bei Ihnen zu Hause in Hannover.

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