Stand: Oktober 2026. Alle Beträge und Regeln beziehen sich auf das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Entscheidend ist nicht eine bestimmte Krankheit, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Die Gutachterin oder der Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet dafür sechs Lebensbereiche – die sogenannten Module.
Die sechs Module und ihre Gewichtung
Jedes Modul fließt mit einem festen Anteil in den Gesamtwert ein. Bei den Modulen 2 und 3 zählt nur das Modul mit dem höheren Punktwert.
| Modul | Lebensbereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % (höherer Wert aus Modul 2 oder 3) |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
Die Selbstversorgung – also etwa Waschen, Anziehen, Essen und Trinken – hat mit 40 Prozent das größte Gewicht.
Punktgrenzen: Welcher Wert ergibt welchen Pflegegrad?
Aus den gewichteten Modulen ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten:
| Gesamtpunkte | Pflegegrad | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| unter 12,5 | kein Pflegegrad | – |
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 | gering |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 | erheblich |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 | schwer |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 | schwerst |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 | schwerst, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Sonderregeln
- Besondere Bedarfskonstellation: In Härtefällen kann Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten vergeben werden. Als Beispiel nennt betanet die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine.
- Kinder bis 18 Monate werden grundsätzlich einen Pflegegrad höher eingestuft, um häufige Begutachtungen in den ersten Lebensmonaten zu vermeiden.
- Kinder bis zum 11. Geburtstag werden nach anderen Maßstäben bewertet, weil sie viele Fähigkeiten erst noch entwickeln.
Was die Pflegegrade für die Leistungen bedeuten
Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die meisten Leistungen. Einige Leistungen gibt es aber unabhängig vom Pflegegrad – zum Beispiel den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat und 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, beides schon ab Pflegegrad 1.
| Leistung (monatlich) | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € | bis 131 € | bis 131 € | bis 131 € | bis 131 € |
Gut zu wissen
Bei der Begutachtung geht es darum, was ein Mensch ohne Hilfe noch selbst kann. Beschönigen Sie die Situation deshalb nicht, sondern schildern Sie ehrlich, wie ein ganz normaler Tag abläuft und wobei Unterstützung nötig ist.
Quellen
- betanet: Pflegegrade
- AOK: Pflegebegutachtung – Bewertung durch den Medizinischen Dienst
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Broschüre, Stand 07/2026)
Alle Angaben wurden am 9. Oktober 2026 mit den genannten Quellen abgeglichen.