Stand: Oktober 2026. Alle Beträge und Regeln beziehen sich auf das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
Wenn ein ambulanter Pflegedienst zu Hause hilft, bezahlt die Pflegekasse diese Einsätze über die Pflegesachleistung. Sie lässt sich mit dem Pflegegeld kombinieren und durch Tages- oder Nachtpflege ergänzen.
Pflegesachleistung: die Beträge
Pflegesachleistungen gibt es ab Pflegegrad 2. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab – bis zu diesen Beträgen pro Monat:
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat kann aber auch für ambulante Pflegedienste eingesetzt werden.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst
Nutzen Sie die Sachleistung nicht voll aus, erhalten Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Zusammen dürfen beide Leistungen höchstens 100 Prozent ergeben.
So rechnet sich das (Pflegegrad 3):
- Sachleistung voll: 1.497 Euro
- Der Pflegedienst rechnet 75 Prozent ab: 1.122,75 Euro
- Es bleiben 25 Prozent des Pflegegeldes von 599 Euro: 149,75 Euro
An die gewählte Aufteilung sind Sie laut betanet grundsätzlich sechs Monate gebunden. Ändert sich die Pflegesituation wesentlich – braucht es etwa mehr Einsätze des Pflegedienstes –, ist eine frühere Anpassung möglich. Wurden weniger Sachleistungen genutzt als geplant, zahlt die Pflegekasse den höheren Pflegegeld-Anteil nachträglich aus.
Tages- und Nachtpflege: ein zusätzlicher Topf
Für die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung gibt es einen eigenen Leistungsbetrag:
| Pflegegrad | Tages-/Nachtpflege pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Entlastungsbetrag (bis 131 €) einsetzbar |
| Pflegegrad 2 | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € |
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten tragen Pflegebedürftige grundsätzlich selbst. Dafür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.
Und was ist mit Hilfe im Haushalt?
Unterstützung im Alltag – etwa beim Einkaufen, im Haushalt oder bei Arztbegleitungen – kann über den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch finanziert werden, wenn der Anbieter als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Dazu haben wir eigene Beiträge veröffentlicht.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Broschüre, Stand 07/2026)
- betanet: Kombinationsleistung
Alle Angaben wurden am 9. Oktober 2026 mit den genannten Quellen abgeglichen.