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Ratgeber

Pflegesachleistung, Kombinationsleistung und Tagespflege einfach erklärt

Veröffentlicht am 29. Oktober 2026

Stand: Oktober 2026. Alle Beträge und Regeln beziehen sich auf das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

Wenn ein ambulanter Pflegedienst zu Hause hilft, bezahlt die Pflegekasse diese Einsätze über die Pflegesachleistung. Sie lässt sich mit dem Pflegegeld kombinieren und durch Tages- oder Nachtpflege ergänzen.

Pflegesachleistung: die Beträge

Pflegesachleistungen gibt es ab Pflegegrad 2. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab – bis zu diesen Beträgen pro Monat:

PflegegradPflegesachleistung pro Monat
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat kann aber auch für ambulante Pflegedienste eingesetzt werden.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst

Nutzen Sie die Sachleistung nicht voll aus, erhalten Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Zusammen dürfen beide Leistungen höchstens 100 Prozent ergeben.

So rechnet sich das (Pflegegrad 3):

  • Sachleistung voll: 1.497 Euro
  • Der Pflegedienst rechnet 75 Prozent ab: 1.122,75 Euro
  • Es bleiben 25 Prozent des Pflegegeldes von 599 Euro: 149,75 Euro

An die gewählte Aufteilung sind Sie laut betanet grundsätzlich sechs Monate gebunden. Ändert sich die Pflegesituation wesentlich – braucht es etwa mehr Einsätze des Pflegedienstes –, ist eine frühere Anpassung möglich. Wurden weniger Sachleistungen genutzt als geplant, zahlt die Pflegekasse den höheren Pflegegeld-Anteil nachträglich aus.

Tages- und Nachtpflege: ein zusätzlicher Topf

Für die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung gibt es einen eigenen Leistungsbetrag:

PflegegradTages-/Nachtpflege pro Monat
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag (bis 131 €) einsetzbar
Pflegegrad 2721 €
Pflegegrad 31.357 €
Pflegegrad 41.685 €
Pflegegrad 52.085 €

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten tragen Pflegebedürftige grundsätzlich selbst. Dafür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Und was ist mit Hilfe im Haushalt?

Unterstützung im Alltag – etwa beim Einkaufen, im Haushalt oder bei Arztbegleitungen – kann über den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch finanziert werden, wenn der Anbieter als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Dazu haben wir eigene Beiträge veröffentlicht.

Quellen

Alle Angaben wurden am 9. Oktober 2026 mit den genannten Quellen abgeglichen.

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