Stand: Oktober 2026. Alle Beträge und Regeln beziehen sich auf das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
Wer seine Pflegesachleistung nicht vollständig nutzt – etwa weil kein Pflegedienst gebraucht wird oder keiner verfügbar ist –, muss den Rest nicht verfallen lassen: Mit dem Umwandlungsanspruch kann ein Teil davon für Alltagshilfe eingesetzt werden.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können nicht genutzte Pflegesachleistungsbeträge für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden – zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, Begleitung oder Betreuung.
Die Regeln laut Bundesgesundheitsministerium:
- Umgewandelt werden können höchstens 40 Prozent des Sachleistungsbetrags.
- Die Leistung muss im selben Monat in Anspruch genommen worden sein.
- Umwandlungsanspruch und Entlastungsbetrag können unabhängig voneinander genutzt werden.
So viel ist möglich
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat | davon höchstens 40 % |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € | 318,40 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 598,80 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 743,60 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 919,60 € |
Zusammen mit dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro kann so ein deutlich größeres Budget für Alltagshilfe entstehen – bei Pflegegrad 2 zum Beispiel bis zu 449,40 Euro im Monat.
Was ist mit dem Pflegegeld?
Pflegegeld und Pflegesachleistung können kombiniert werden. Dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt – um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung (Kombinationsleistung). Wie sich eine Umwandlung in Ihrem Fall auf ein gleichzeitig bezogenes Pflegegeld auswirkt, sollten Sie vorab mit Ihrer Pflegekasse klären.
Beratungsbesuch nicht vergessen
Wer den Umwandlungsanspruch nutzt, ohne gleichzeitig Pflegesachleistungen zu beziehen, muss – wie reine Pflegegeldbeziehende – halbjährlich einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abrufen.
Unsere Tipps
- Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse bestätigen, ob der gewünschte Anbieter als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist.
- Planen Sie monatlich: Der umgewandelte Betrag muss im selben Monat genutzt werden.
- Nutzen Sie zuerst den Entlastungsbetrag, wenn Sie Pflegegeld in voller Höhe behalten möchten – und lassen Sie sich beraten, welche Kombination für Sie am günstigsten ist.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Broschüre, Stand 07/2026)
- betanet: Kombinationsleistung
Alle Angaben wurden am 9. Oktober 2026 mit den genannten Quellen abgeglichen.